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CO2 Steuer/Abgabe in Liechtenstein?

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Langsam wird’s ernst, auch der Beobachter schreibt zum Thema “CO2 Steuer und Direktimport” in die Schweiz.

Aber was ist mit Liechtenstein?

Abklärungen mit Liechtenstein betreffend Anschluss an den Schweizer Vollzug sind zurzeit am laufen. Liechtenstein plant die Emissionsvorschriften ebenfalls ab 1. Juli 2012 einzuführen. Sollte dies der Fall sein, gilt für eine Zulassung in Liechtenstein derselbe Vollzug wie für eine Zulassung in der Schweiz. Das Liechtensteinische Recht ist aber zurzeit noch nicht beschlossen.

Von dieser CO2 Gesetzeseinführung in Liechtenstein habe ich aber noch nichts gehört. Somit könnte man in Liechtenstein immer noch ein Direktimport ohne die CO2 Abgabe machen?

Für die Schweiz gilt auf jeden Fall: Ein Schweizer Privatimporteur muss für seinen importierten Personenwagen, vor der Zulassung auf dem kantonalen Strassenverkehrsamt, vom ASTRA eine Bescheinigung einholen. Dazu muss er das 13.20A und einen Nachweis über die CO2-Emissionen (zum Beispiel das COC) dem ASTRA einsenden. Das ASTRA erteilt nach allfälligem Bezahlen des Sanktionsbetrags eine Bescheinigung. Erst mit dieser kann der Personenwagen zugelassen werden. Diese Emissionsvorschriften gelten ab 1. Juli 2012. Das ASTRA wird die Formalitäten rechtzeitig bekanntmachen. Es ist geplant allfällige Sanktionen in Rechnung zu stellen.

Das ASTRA plant alle Personenwagen in maximal 10 Arbeitstagen abzurechnen. In der Anfangsphase kann es evtl. zu Verzögerungen kommen. Die Mitarbeiter des ASTRA werden sich sicherlich bemühen einen schlanken und raschen Vollzug gewährleisten zu können.

Die Sache mit Liechtenstein bedarf einer genaueren Klärung. Werde dies gleich angehen.


Update 2024

Update zur CO-Steuer in Liechtenstein 🔗

Langsam wird es ernst - auch der Beobachter hat 2011 zum Thema CO-Steuer und Direktimport geschrieben. Aber wie sieht die Situation in den Jahren 2021 bis 2024 aus?

Stand 2021 🔗

Bis zum Jahr 2021 hatte Liechtenstein immer noch keine Emissionsvorschriften eingeführt, die einem CO-Steuer-System ähnlich sind wie in der Schweiz. Dies bedeutete, dass ein Direktimport ohne die CO-Abgabe nach Liechtenstein immer noch möglich war, während in der Schweiz strenge Regelungen galten.

Stand 2024 🔗

Im Jahr 2024 hat sich die Situation jedoch geändert. Liechtenstein hat nun tatsächlich die Emissionsvorschriften eingeführt, die ab Juli gelten. Dies bedeutet, dass für die Zulassung eines Fahrzeugs in Liechtenstein nun ähnliche Vorschriften wie in der Schweiz gelten. Ein Direktimport ohne die CO-Abgabe ist nicht mehr möglich.

Ein Schweizer Privatimporteur muss nach wie vor eine Bescheinigung vom ASTRA einholen und alle erforderlichen Nachweise vorlegen, bevor das Fahrzeug zugelassen werden kann. Die Emissionsvorschriften sind streng und das ASTRA plant, alle Formalitäten innerhalb einer bestimmten Anzahl von Arbeitstagen abzuschließen.

Fazit 🔗

Insgesamt kann festgehalten werden, dass Liechtenstein mittlerweile auch Emissionsvorschriften eingeführt hat, die einem CO-Steuer-System ähneln. Ein Direktimport ohne CO-Abgabe ist nicht mehr möglich, und Liechtenstein hat sich dem Schweizer Vollzug angeschlossen. Es ist wichtig, alle erforderlichen Schritte und Nachweise rechtzeitig zu erledigen, um Verzögerungen bei der Zulassung zu vermeiden.