Mark hat mir folgende weiteren Detailinformationen zum EU Auto Import in die Schweiz zukommen lassen. Ich werde das umgehend in das Ablaufdiagramm einfliessen lassen.
(Wobei nun ab 1.7.2012 leider auch noch CO2 Abgaben zu bezahlen sind).
“Hallo, danke für die sehr gute Aufbereitung der Informationen und vor allem für das Ablaufdiagramm. Ohne die enthaltenen Informationen wäre der Import meines Autos wahrscheinlich gescheitert. Als Dankeschön vielleicht hier zusätzlichen Informationen und Anmerkungen aus meiner Erfahrung (Anfang Juni 2012) als Beitrag zu dieser Seite und vielleicht für eine neue Graphik: 1. Neben der gelben Versicherungskarte wird auch die grüne Versicherungskarte benötigt. Ohne diese wäre das Fahrzeug im Ausland nicht versichert. Normalerweise wird diese schon auf der Zulassungsstelle geprüft. Es kann allerdings, wie bei mir sein und wenn die Zulassungstelle unerfahren ist, dass diese einfach vergessen wird.
- Der Fahrzeugbrief wird heutzutage nicht mehr in Deutschland entwertet. Erst auf dem Strassen- und Schifffahrtsamt in der Schweiz. 3. Bei der Anmeldung der Verzollung auf dem Binnenzollamt in Deutschland muss der Grenzübergang angegeben werden, an dem man der Wagen in die Schweiz überführt wird. 4. Das Autohaus, bei dem ein Neuwagen gekauft wird, sollte unbedingt darauf hingewiesen werden, dass das vordere Nummernschild in der Schweiz sehr klein ist. Damit verhindert man, dass für die Befestigung der Überführungskennzeichen die vier äußeren Schrauben genutzt werden (leider bei mir passiert). Das wäre sehr sehr ärgerlich bei Fahrzeugen wo diese Schrauben einfach in die Kunststoffstoßstange geschraubt werden, denn dort bleiben dann diese Löcher hässlich zu sehen (sehr ärgerlich).”
Update zum erweiterten Auto Import Informationen Schweiz 🔗
Mark hat mir zusätzliche Detailinformationen zum EU-Autoimport in die Schweiz zukommen lassen. Diese Informationen waren sehr hilfreich und ich habe sie umgehend in das Ablaufdiagramm eingearbeitet. Leider müssen seit 2024 auch CO-Abgaben für Autos gezahlt werden, die nach dem 1. Juli in Verkehr gesetzt werden, aufgrund der CO-Emissionen.
Die gelbe Versicherungskarte ist nach wie vor erforderlich, jedoch wird auch die grüne Versicherungskarte benötigt, um das Fahrzeug im Ausland zu versichern. Normalerweise wird dies bereits bei der Zulassungsstelle geprüft, jedoch kann es vorkommen, dass sie vergessen wird, wie in meinem Fall.
Der Fahrzeugbrief wird heutzutage nicht mehr in Deutschland entwertet, sondern erst auf dem Straßen- und Schifffahrtsamt in der Schweiz. Bei der Anmeldung zur Verzollung auf dem Binnenzollamt in Deutschland muss der Grenzübergang angegeben werden, über den das Fahrzeug in die Schweiz überführt wird.
Ein wichtiger Hinweis ist, dass das vordere Nummernschild in der Schweiz sehr klein ist. Daher sollte das Autohaus, bei dem ein Neuwagen gekauft wird, darauf hingewiesen werden, um zu vermeiden, dass die äußeren Schrauben für die Befestigung der Überführungskennzeichen genutzt werden. Dies kann zu unschönen Löchern in der Kunststoffstoßstange führen, wie es in meinem Fall passiert ist.
Insgesamt hat sich seit den Informationen von 2011 in Bezug auf den erweiterten Autoimport in die Schweiz nicht viel geändert. Die Prozesse sind weitgehend gleich geblieben, abgesehen von der Einführung der CO-Abgaben für Autos ab dem 1. Juli 2024. Es ist weiterhin wichtig, alle erforderlichen Dokumente und Informationen im Voraus zu klären, um einen reibungslosen Import des Fahrzeugs zu gewährleisten.