Ein Wald von Formularen ….. EUR1 / 13.20d / gelbe Versicherungskarte / ….
Abgaswartungsformular (AWD): 🔗
Bei der Vorführung im Strassenverkehrsamt bzw. bei der Motorfahrzeugkontrolle ist das Abgaswartungsdokument (AWD) vorzuweisen. Erhältlich bei der offiziellen Garage oder bestellbar bei der Vereinigung Schweizer Automobil-Importeure (VSAI), Mittelstrasse 32, 3001 Bern. Am schnellsten und billigsten ist es wenn Sie 38 Franken in bar einer schriftlichen Bestellung beifügen. Die Chassis-Nummer des Autos wird zwingend benötigt. Die Abgaswartung selbst können Sie bei jedem Garagisten in der Schweiz durchführen lassen (auch unabhängige Garagen). Sie kostet rund 60 Franken.
Zoll und Automobilsteuer: 🔗
Diese Verbrauchssteuer beträgt 4 Prozent. Sie wird auf den Netto-Autopreis, die Zollgebühren und die Kosten für den Transport in die Schweiz erhoben. Der Nettopreis des Autos und die Automobilsteuer ergeben die Zollwertbasis II, auf die dann die Mehrwertsteuer von 8% fällig wird.
Einheitsdokument: 🔗
So nennen Profis das Zollformular mit acht Durchschlägen, in dem die Zollabrechnung gemacht wird. Es enthält auch die Zollquittung.
Warenverkehrsbescheinigung EUR.1: 🔗
Sie weist den europäischen Ursprung des Importfahrzeugs nach. Das Formular füllt das Binnenzollamt des liefernden Händlers zusammen mit Ausfuhranmeldung aus. Das EUR.1 ist für die Einfuhr nicht notwendig. Sie sparen aber Zollgebühren von mehreren hundert Franken (ca. CHF 400.-)
COC (EWG-Übereinstimmungsbescheinigung): 🔗
Darin bestätigt der Hersteller, dass das Auto mit einem auf Herz und Nieren geprüften Autotyp technisch identisch ist. Es wird auch EU-Zertifikat oder COC (Certificate of Conformity) genannt. Mit COC dauert die MFK nur eine halbe Stunde und kostet 65 Franken. Ohne COC kommt die Einzelprüfung teuer.
Formular 13.20A: 🔗
Dieses Einfuhrformular kostet ca. CHF 20.- darauf wird die Stammnummer des Autos eingetragen. Auf dem Formular protokolliert später die Zulassungsbehörde die Einzelprüfung des Autos.
Update Export Import Zulassungs und Immatrikulations Formulare für die Jahre 2021-2024 🔗
Im Jahr 2024 hat sich die Situation bezüglich der Export-Import Zulassungs- und Immatrikulationsformulare in der Schweiz im Vergleich zu 2011 nur geringfügig verändert. Die grundlegenden Anforderungen und Verfahren sind weiterhin ähnlich, aber es gibt einige Aktualisierungen, die beachtet werden müssen.
Abgaswartungsformular AWD 🔗
Das Abgaswartungsformular AWD wird nach wie vor bei der Vorführung im Strassenverkehrsamt oder bei der Motorfahrzeugkontrolle benötigt. Es kann weiterhin bei offiziellen Garagen oder bei der Vereinigung Schweizer Automobil Importeure VSAI in Bern bestellt werden. Die Kosten für die Abgaswartung liegen nach wie vor bei rund Franken, und sie kann bei jedem Garagisten in der Schweiz durchgeführt werden.
Zoll und Automobilsteuer 🔗
Die Verbrauchssteuer beträgt nach wie vor Prozent und wird auf den Netto-Autopreis, die Zollgebühren und die Transportkosten in die Schweiz erhoben. Der Nettopreis des Autos und die Automobilsteuer ergeben die Zollwertbasis II, auf die dann die Mehrwertsteuer fällig wird, die ebenfalls noch in Kraft ist im Jahr 2024.
Einheitsdokument und Warenverkehrsbescheinigung EUR 🔗
Das Einheitsdokument für die Zollabrechnung und die Warenverkehrsbescheinigung EUR zur Bestätigung des europäischen Ursprungs des Importfahrzeugs sind nach wie vor relevant. Das EUR ist nicht zwingend für die Einfuhr erforderlich, aber es können Zollgebühren in Höhe von mehreren hundert Franken eingespart werden, wenn es vorgelegt wird.
COC Certificate of Conformity und Formular A 🔗
Das COC-Zertifikat, das die technische Übereinstimmung des Fahrzeugs bestätigt, wird immer noch für die Fahrzeugzulassung benötigt. Mit dem COC dauert die MFK (Motorfahrzeugkontrolle) weiterhin nur eine halbe Stunde und kostet Franken. Ohne COC ist eine teurere Einzelprüfung erforderlich. Das Einfuhrformular A für die Zulassung kostet weiterhin ungefähr CHF und wird von der Zulassungsbehörde für die Protokollierung der Einzelprüfung verwendet.
Insgesamt hat sich die Situation bezüglich der Export-Import Zulassungs- und Immatrikulationsformulare in der Schweiz bis zum Jahr 2024 nur minimal verändert. Die grundlegenden Anforderungen und Verfahren sind weiterhin gültig, aber es können sich spezifische Details und Kosten im Laufe der Zeit leicht geändert haben. Es ist ratsam, sich bei den entsprechenden Behörden oder Organisationen über die aktuellsten Bestimmungen zu informieren.