Habe heute eine interessante Rückmeldung zum Thema Reimport Fahrzeug von einer netten Dame erhalten. Werde heute natürlich noch zurückschreiben. Diese Informationen zum Reimport Fahrzeug sind aber sicher auch für andere interessant, deshalb möchte ich dies hier kurz publizieren. Auf den Hauptseiten wird dies selbstverständlich demnächst auch noch nachgeführt.
Guten Tag Herr Fenger
Ich importiere gerade auch ein Auto und habe mir Ihre Grafik “Reimport Fahrzeug” angesehen. Ich möchte noch einige wichtige Punkte aus meiner Erfahrung hinzufügen:
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Ein Kennzeichen zur Ausfuhr = Tagesschilder können auch beim Strassenverkehrsamt in der Schweiz ohne Voranmeldung während den Öffnungszeiten abgeholt werden. Es ist ab dem Zeitpunkt der Abholung gültig und kann für 1 – 4 Tage erworben werden. Die Versicherungsdeckung (Haftpflicht) ist dann bereits inklusive. Kosten für 1 Tag rund 78 Fr, 4 Tage rund 136 Fr. http://www.stva.zh.ch/internet/sicherheitsdirektion/stva/de/StVAfz/FZks/KStages.html
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Falls der Händler deutsche Ausfuhrkennzeichen organisiert ist diese Variante vorzuziehen, da es dort Schilder bis zu einem Jahr Laufzeit gibt. (http://www.strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassung-zollkennzeichen/bestellen) Da die Wartezeit für den MFK Termin meist mehrere Wochen dauert, macht es Sinn ein Ausfuhrkennzeichen für 30 Tage oder sogar 45 Tage vom Händler organisieren zu lassen. (Mit den Schweizer Tagesschildern muss man das Auto nach Ablauf der 1-4 Tage stehen lassen und darf es erst an dem Tag des MFK Termins wieder fahren).
Die Organisation der Ausfuhrkennzeichen ist aber nicht so einfach, wie Sie es beschrieben haben. Es braucht dazu nämlich eine Vollmacht für Fahrzeugzulassungen / Ausfuhrkennzeichen und eine Einwilligungserklärung, welche vom Käufer unterschrieben werden muss. (Gerne schicke ich Ihnen dieses Dokument als Beispiel zu, damit Sie es Online stellen können) Weiter braucht der Händler entweder den Original-Ausweis des Käufers ODER eine beglaubigte Kopie des Ausweises. Ich wollte nicht meinen Original-Ausweis nach Deutschland schicken, deshalb bin ich auf das Notariat gegangen und habe 20Fr bezahlt, damit eine Kopie meines Ausweises beglaubigt wurde. Das musste ich dann im Original an meinem Autohändler schicken.
ANTWORT ==> Das ist so im Grundsatz richtig. Für mein Reimport Fahrzeug hat mir mein Autoimporteur diese Formulare mittels Mail zugestellt. Ich habe dann eine Passkopie eingescannt, alles Unterschrieben und auch wieder via E-Mail zurückgeschickt. Wurde vom Händler wie offenbar auch von der DE Zulassungsstelle beanstandungslos akzeptiert.
- Achtung: Die deutschen Ausfuhrkennzeichen sind zwar 30 Tage lang gültig und das Auto kann in dieser Zeit gefahren werden, aber das Auto ist nur Haftpflicht versichert. Es besteht die Möglichkeit das Auto bereits ab dem Tag der Abholung Vollkasko bei seinem Versicherer zu versichern! Ich habe bei Zürich Connect meine Versicherung, welche ich sowieso bereits als Offerte vorliegen hatte (Vollkasko, Bonusschutz und Parkschaden) einfach bereits an dem Tag der Abholung für gültig erklärt und somit bin ich auch mit dem Ausfuhrkennzeichen bereits Vollkasko versichert ? Passt bestens!!
Was ich noch nicht begriffen habe:
- Kann man das Dokument „Einfuhrdeklaration 11.010ED“ auch bereits vom Händler ausfüllen lassen?
ANTWORT ==> Nein, ich denke das geht nicht. Der Autohändler ist ja auf der Deutschen Seite, er kennt vermutlich auch nur den Ausfuhrteil aus Deutschland. Die Einfurhdeklaration 11.1010 ED bezieht sich auf die Schweizer Einfuhr. Investieren Sie doch die CHF 120.- und gehen Sie neben dem Zollamt in eine Spedition.
Alternativ können Sie den Zollbeamten fragen ob er zusammen mit Ihnen das Formular zum Reimport Fahrzeug ausfüllen möchte.
- Wo kann ich das allenfalls bereits herunterladen und mir allfällige Kosten der Speditionsfirma ersparen?
ANTWORT ==> Ich habe leider nirgends ein leeres Formular im Internet gefunden. Habe mal telefonisch in Kreuzlingen nachgefragt, der Zollbeamte dort meinte dass er gerne beim Ausfüllen Formulars helfen kann insofern nicht viel “Verkehr” ist. Nachmittags müsste das möglich seit, meine er.
Vielen Dank, dass Sie Ihre Erfahrungen mit uns teilen! Ich hoffe Ihnen mit meinen Inputs einige wenige Details noch verfeinert zu haben.
Mit freundlichen Grüssen
S.B.
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Reimport Fahrzeug 🔗
Ich möchte noch einige wichtige Punkte aus meiner Erfahrung zu meinem Reimport Fahrzeug hinzufügen
Falls der Händler deutsche Ausfuhrkennzeichen organisiert ist diese Variante vorzuziehen
Zum Ausfuhrkennzeichen: Es braucht dazu nämlich eine Vollmacht für Fahrzeugzulassungen / Ausfuhrkennzeichen und eine Einwilligungserklärung, welche vom Käufer unterschrieben werden muss.
Erfahrungsbericht Reimport Fahrzeug: 5.0 Sterne
Reimport Fahrzeug grafisches Ablaufdiagramm 🔗
Das EU Autos Import Ablaufdiagramm für Reimport Fahrzeug
Reimport Fahrzeug Beschreibung des grafischen Ablaufs 🔗
Dazu passend die Beschreibung des oben aufgezeigten grafischen Ablaufs für Reimport Fahrzeug sowie eine Checkliste.
Formularwesen für ein Reimport Fahrzeug
- COC Certificate of Conformity / EU Übereinstimmungsbescheinigung und COC Übereinkommensbescheinigung
- Internationales Ausfuhrkennzeichen
- Internationaler Zulassungsschein
- Ausfuhrversicherung mit gelber Versicherungsbescheinigung / gelbe Versicherungskarte
- Schweizer Abgaswartungsdokument
- Fahrzeugbrief mit Zulassungsbescheinigung
- EUR.1 Warenverkehrsbescheinigung
- Zoll Veranlagungsverfügung Mehrwertsteuer und Autozoll
- Zoll Prüfbericht 13.20A
Der Text von 2011 bezieht sich auf den Reimport von Fahrzeugen in die Schweiz und gibt verschiedene Informationen zu diesem Prozess. Im Jahr 2024 hat sich die Situation in Bezug auf den Import von Fahrzeugen möglicherweise geändert, daher ist es wichtig, eine Aktualisierung vorzunehmen.
Im Jahr 2024 gelten immer noch ähnliche Regeln für den Reimport von Fahrzeugen in die Schweiz. Es ist weiterhin möglich, Ausfuhrkennzeichen zu erhalten, um das Fahrzeug zur MFK zu bringen. Allerdings sollte vorab geprüft werden, ob sich die genauen Bestimmungen geändert haben.
Für den MFK-Termin kann es ratsam sein, ein Ausfuhrkennzeichen zu verwenden, um das Fahrzeug legal zu bewegen. Die Versicherungsbedingungen können variieren, daher ist es wichtig, sich vorab bei der Versicherungsgesellschaft zu erkundigen.
In Bezug auf die Dokumente und Formalitäten für den Reimport von Fahrzeugen ist es ratsam, die neuesten Informationen von den zuständigen Behörden einzuholen. Es kann sein, dass sich die Anforderungen im Laufe der Zeit geändert haben.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genannten Websites aus dem Jahr 2011 möglicherweise nicht mehr gültig oder aktuell sind. Daher ist eine Überprüfung der aktuellen Websites und Informationen zu empfehlen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Reimport von Fahrzeugen in die Schweiz im Jahr 2024 weiterhin möglich ist, jedoch können sich die genauen Bestimmungen und Anforderungen im Laufe der Zeit geändert haben. Daher ist es ratsam, sich vorab gründlich zu informieren und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.