EU Auto Import

Erleichterter privater EU Neuwagen-Import mittels EU / EWG - Übereinstimmungsbescheinigung (COC) seit Juni 2009

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Seit Juni 2009 kann der private EU Neuwagen-Import leichter durchgeführt werden. Die “EU/EWG Übereinstimmungsbescheinigung” erleichtert das Verfahren deutlich. Im EU Raum wird die EU Übereinstimmungsbescheinigung offiziell COC - Certificate of Conformity genannt

Inhaltlich ist die Die Übereinstimmungsbescheinigung (COC) ist ein Dokument, welches die EU-Normen für Kraftfahrzeuge und die EG-Typen-Zulassung erklärt. Diese Bescheinigung wird vom Fahrzeughersteller ausgestellt und gibt alle technischen Details und Merkmale des Autos an.

Innerhalb der Europäische Union wird der freie Warenverkehr ohne weitere Einschränkungen und Kosten innerhalb ihrer Grenzen forciert. Die Gründung des “European Certificate of Conformity” im Jahr 1996 hat die Käufe und Verkäufe von neuen und gebrauchten Fahrzeugen innerhalb der Europäischen Union erleichtert. Bei der Fahrzeug Zulassungsstelle benötigt man hauptsächlich nur noch diese Übereinstimmungsbescheinigung und alle technischen Gegebenheiten sind so fixiert.

Wie auf dem EU Auto Direktimport Ablaufdiagramm ersichtlich, wird die COC vom Fahrzeughersteller aufgesetzt und dem Autohändler übergeben. Die importierende Privatperson bekommt dann diese Übereinstimmungsbescheinigung und kann mit dieser eine erleichterte Fahrzeugprüfung/-Zulassung beim Strassenverkehrsamt machen.

coc-eu-uebereinstimmungsbescheinigung-fuer-direktimport-fahrzeugzulassung

Siehe auch Porsche.com: EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) :

….stellen wir Ihnen gerne ein COC-Papier aus.Voraussetzung hierfür ist, dass eine EG-Typgenehmigung für das Fahrzeug erteilt wurde (in der Regel ab Baujahr 1996). Das COC-Papier ist ein amtlich anerkanntes Zulassungsdokument für Fahrzeuge, die für den europäischen Markt gebaut wurden.….

Siehe auch EuroCoc: http://www.eurococ.eu/de/coc_zertifikat

…die EWG - Übereinstimmungsbescheinigungen (COC) sind das einfachste und effektivste Mittel für die Registrierung des gelieferten Fahrzeuges in vielen Ländern der Europäischen Union. Sie erleichtern und beschleunigen in großem Maße den Anmeldeprozess des gelieferten Fahrzeuges….

Siehe auch Importwagen.net: http://www.importwagen.net/eg-ubereinstimmungsbescheinigu.php

… achten Sie darauf, dass Sie von der Verkaufsfirma die EG-Übereinstimmungs-Bescheinigung erhalten. Diese wird ausgestellt vom Hersteller, der über eine EG-Gesamttypengenehmigung verfügt. Des weiteren machen wir Sie darauf aufmerksam, das pro Person jährlich nur ein Fahrzeug des gleichen Typs zum Eigengebrauch importiert werden darf…

Siehe auch Autohaus.de: http://www.autohaus.de/uebereinstimmungsbescheinigung-wird-pflicht-840235.html

…wer in einem EU-Mitgliedstaat ein neues Fahrzeug zulassen will, muss ab sofort im Besitz einer Übereinstimmungsbescheinigung sein …. …die Kommission erhofft sich von dieser Ergänzung der Richtlinie 2007/46/EG eine Erleichterung des Fahrzeugkaufs im EU-Ausland….

Siehe auch Schweizer Strassenverkehrsamt Luzern: Import mit EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC)

… zum Eigengebrauch importierte Fahrzeuge und Fahrgestelle gemäss Art. 4 Absatz 1 TGV, mit einer EWG Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity), sind von der Typengenehmigung befreit und können bei der kantonalen Zulassungsstelle direkt angemeldet werden. Sie müssen auf den Namen des Importierenden in der Schweiz zugelassen werden. Eine spätere Weiterveräusserung und Zulassung auf andere Halter ist möglich.