EU Auto Import

Deutscher Fahrzeugbrief Teil 1 und 2 mit Zulassungsbescheinigung

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Ein EU Auto Direktimports (Ausfuhr-/Einfuhr) wird genau durch diesen Ablauf durchgeführt. Dabei sind diverse Formulare und Dokumente für den Binnenzoll, den Deutschen und Schweizer Grenzzoll, die Versicherung und für das Strassenverkehrsamt notwendig.

Der Deutsche Fahrzeugbrief Teil I/II mit Zulassungsbescheinigung dient bei einem EU Auto Direktimport/Reimport folgendem Zweck:

Nutzen Formular “Deutscher Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung” 🔗

Muss für die EU Neuwagen Ausfuhr aus Deutschland zwingend verwendet werden. Ohne Fahrzeugbrief gibt es beim Deutschen Landratsamt kein Ausfuhrkennzeichen und auch keine obligatorische Ausfurhversicherung kann abgeschlossen werden.

Auch die Schweizer Strassenverkehrsbehörde benötigt diesen original Fahrzeugbrief für die Schweizer Immatrikulation. Das Strassenverkehrsamt behält dann diesen Zulassungsschein zurück wenn der Schweizer Fahrzeugausweis ausgestellt wird.

Wichtig hierbei ist also hauptsächlich die Zulassungsbescheinigung Teil II, meist als Fahrzeugbrief benannt.

Ausstellende Behörde 🔗

Deutsches Landratsamt

Inhalt Dokument “Deutscher Fahrzeugbrief Teil 1 und 2 mit Zulassungsbescheinigung” 🔗

Amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs (somit also das befristet gültige Ausfuhrkennzeichen).

Datum der Erstzulassung des EU Fahrzeugs

Anzahl der Vorhalter (wird auf 0 sein bei EU Neufahrzeugen)

Name und Anschrift des Inhabers der Zulassungsbescheinigung

Angaben zum Fahrzeug wie Marke, Typ, Variante, Handelsbezeichnung, Codes, Farbe, Hubraum, Nummer der EG Typengenehmigung, Fahrgestellnummer, Chassisnummer, Kraftstoffart, Nennleistung PS/KW, Zulassungsbehörde, Genehmigungsinhaber, internationaler Zulassungsschein

Der Teil II (Fahrzeugbrief) soll nicht im Fahrzeug aufbewahrt werden.

Beispiel eines “Fahrzeugbriefs mit Zulassungsbescheinigung” 🔗

Zulassungsbescheinigung Teil I

EU-Auto-Direktimport-Ford-S-Max-Fahrzeugbrief-I-Zulassungsbescheinigung

Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

EU-Auto-Direktimport-Ford-S-Max-Fahrzeugbrief-II-Zulassungsbescheinigung


Update 2024

Der Deutsche Fahrzeugbrief und die Zulassungsbescheinigung sind nach wie vor wichtige Dokumente beim EU Auto Direktimport. Auch im Jahr 2024 sind sie für die Ausfuhr und Einfuhr von Fahrzeugen aus der EU unerlässlich. Die Informationen, die im Fahrzeugbrief Teil I und Teil II sowie in der Zulassungsbescheinigung enthalten sind, dienen nach wie vor dazu, den Fahrzeugbesitz nachzuweisen und die notwendigen Genehmigungen für die Zulassung in Deutschland oder der Schweiz zu erhalten.

Die Behörden, sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz, verlangen weiterhin diese Dokumente, um die Fahrzeuge korrekt zu registrieren. Ohne den Deutschen Fahrzeugbrief und die Zulassungsbescheinigung können weder ein Ausfuhrkennzeichen noch eine Versicherung abgeschlossen werden. Auch für die Schweizer Immatrikulation ist der original Fahrzeugbrief erforderlich.

Es ist also auch im Jahr 2024 von großer Bedeutung, dass alle erforderlichen Formulare und Dokumente für den EU Auto Direktimport sorgfältig ausgefüllt und vorgelegt werden. Der Ablauf und die Anforderungen haben sich seit 2011 nicht wesentlich geändert, daher bleibt die Nutzung des Fahrzeugbriefs und der Zulassungsbescheinigung unverzichtbar.

Es ist ratsam, sich vor einem EU Auto Direktimport über die aktuellen Bestimmungen und Anforderungen zu informieren, um mögliche Probleme oder Verzögerungen zu vermeiden. Die korrekte Vorgehensweise gemäß dem Ablaufdiagramm von www.eu-auto-import.com bleibt auch im Jahr 2024 entscheidend für einen reibungslosen Import und die Zulassung des Fahrzeugs.