EU Auto Import

Lieferantenerklärung des Herstellers - Lieferantenbescheinigung des Herstellers

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Hallo, Anna hat mich freundlicherweise auf die Lieferantenerklärung des Herstellers bzw. die Lieferantenbescheinigung des Herstellers auf den neuesten Stand gebracht (Mir scheinen diese beiden Begriffe synonym zu sein).

Sie hat alle Ausfuhraktivitäten auf Deutscher Seite selbst gemacht, deshalb auch Ihre Erfahrung mit der Lieferantenerklärung / Lieferantenbescheinigung.

Somit war sie selbst beim deutschen Spediteur und hat zuvor diese Lieferantenerklärung des Herstellers bzw. die Lieferantenbescheinigung des Herstellers vom Detuschen Autohändler erhalten.

In diesem formellen Schreiben vom Autohersteller stand, dass das Fahrzeug mit erwähnter Fahrgestellnummer in der EU hergestellt wurde. Weiter stand darin, dass das Auto für den Export in die Schweiz bestimmt ist. Angefordert hat es der Autohändler in Deutschland, nachdem sie ihn darauf hingewiesen hatte. (Die meisten Süddeutschen Autohändler wissen dies aber, da sie die Ausfuhrformatlitäten für den Kunden als Dienstleistung erledigen).

Der Spediteur in Deutschland hat es dann behalten.

Weiters musste sie beim Spediteur in Deutschland das Ausführgrenzzollamt angeben. In ihrem Fall war es Höchst in Österreich. Es muss einfach ein EU Zollamt sein.

Beschreibung Lieferantenerklärung des Herstellers bzw. die Lieferantenbescheinigung des Herstellers 🔗

„Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 wird nur für in der EU hergestellte Fahrzeuge mit entsprechender Lieferantenbescheinigung des Herstellers abgestempelt"


Update 2024

Die Informationen aus dem Jahr 2011 bezüglich der Lieferantenerklärung des Herstellers bzw. der Lieferantenbescheinigung des Herstellers sind auch für die Jahre 2021 bis 2024 weiterhin relevant. Es ist wichtig, dass Fahrzeuge, die in der EU hergestellt wurden und exportiert werden sollen, eine entsprechende Bescheinigung vom Hersteller vorweisen können.

Im Jahr 2024 hat sich jedoch möglicherweise die Art und Weise geändert, wie diese Lieferantenerklärung oder Bescheinigung eingeholt werden muss. Es ist ratsam, sich über aktuelle Vorschriften und Verfahren zu informieren, um sicherzustellen, dass alle Exportaktivitäten reibungslos ablaufen.

Es ist erwähnenswert, dass die Lieferantenerklärung des Herstellers in der Regel vom Autohändler angefordert wird, bevor das Fahrzeug exportiert wird. Dieses Dokument bestätigt, dass das Fahrzeug in der EU hergestellt wurde und für den Export bestimmt ist. Der Standort des Ausfuhrgrenzzollamts muss ebenfalls korrekt angegeben werden, um mögliche Probleme beim Export zu vermeiden.

Es ist wichtig, eng mit Speditionen und Zollämtern zusammenzuarbeiten, um alle erforderlichen Dokumente und Informationen bereitzustellen. Die Warenverkehrsbescheinigung EUR wird nur ausgestellt, wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen und die Vorschriften eingehalten werden.

Für Unternehmen, die regelmäßig Fahrzeuge exportieren, ist es ratsam, sich kontinuierlich über mögliche Änderungen in den Exportbestimmungen zu informieren und sicherzustellen, dass alle Prozesse den aktuellen Anforderungen entsprechen.

Insgesamt bleibt die Bedeutung der Lieferantenerklärung des Herstellers bzw. der Lieferantenbescheinigung des Herstellers für den Export von Fahrzeugen in die Schweiz oder andere Länder bestehen. Es ist wichtig, diesen Prozess sorgfältig zu durchlaufen, um Probleme beim Export zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.