Die Einfuhrdeklaration beim Schweizer Zoll wird noch mit dem Formular 11.010 ED (oder auch 11.010d genannt) gemacht. Neu gibt es auch die elektronische Einfuhrdeklaration mittels dem E-DEC System.
So ist zum E-DEC nun auch eine Internet-Webapplikation WEB-DEC erstell worden. Siehe Bericht der Solothurner Handelskammer mit Details von Panalpina.
Die Zollverwaltung hat sich zum Ziel gesetzt, diese neue Applikation ab Mitte 2011 zur freiwilligen Nutzung zur Verfügung zu stellen.
Frühestens Ende 2011 soll dann ein EDV Teilobligatorium (Ablösung des Formular Einführdeklaration 11.010 und Form 11.030) in Kraft treten.
Genaue Informationen zum E-DEC System können bei der Schweizer Zollverwaltung nachgelesen werden. Wenn eine Privatperson eine Einfuhr mittels E-DEC Sytem anmelden möchte, dann wird dies vorzugsweise via einer Speditionsfirma gemacht. Kostet nicht viel und ist dann professionell gemacht!
Eine sehr interessante Seite dazu ist das INFO-CENTER BODENSEE.
Beim Thema Warentransport gibt es viele Informationen zu AUSFUHR AUS DEUTSCHLAND, LIECHTENSTEIN ODER ÖSTERREICH:
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Die Informationen aus dem Jahr 2011 über die Einfuhrdeklaration beim Schweizer Zoll haben sich seitdem weiterentwickelt. Im Jahr 2024 sind die elektronischen Systeme E DEC und WEB DEC weiterhin in Gebrauch, jedoch wurden einige Änderungen vorgenommen.
Das E DEC System wird nach wie vor von der Schweizer Zollverwaltung zur Verfügung gestellt, um die Einfuhrdeklaration elektronisch abzuwickeln. Neu ist jedoch, dass die Nutzung ab Mitte 2021 nicht mehr freiwillig ist, sondern verpflichtend wird. Speditionsfirmen und Privatpersonen müssen ihre Einfuhren über das E DEC System anmelden, um den Zollvorschriften zu entsprechen.
Die WEB DEC Webapplikation, die als Ergänzung zum E DEC System entwickelt wurde, bietet zusätzliche Funktionalitäten und detaillierte Informationen. Die Zollverwaltung hat sich bemüht, diese Anwendung benutzerfreundlicher zu gestalten und mehr Unterstützung für die Nutzer bereitzustellen.
Für Unternehmen, die Waren transportieren, gibt es weiterhin zahlreiche Informationen zur Ausfuhr aus Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz. Die Anforderungen an Rechnungen, Zollnummern, Ausfuhranmeldungen und Ursprungszeugnisse sind nach wie vor relevant und müssen beachtet werden, um den reibungslosen Warenverkehr sicherzustellen.
Das INFO CENTER BODENSEE bietet auch im Jahr 2024 eine Fülle von Informationen zu grenzüberschreitenden Geschäften und Zollbestimmungen in der Region. Es ist eine wichtige Anlaufstelle für Unternehmen und Privatpersonen, die Fragen zur Einfuhr und Ausfuhr haben.
Insgesamt hat sich die elektronische Abwicklung von Zollformalitäten beim Schweizer Zoll im Jahr 2024 weiterentwickelt und ist für Unternehmen und Privatpersonen verpflichtend geworden. Die Nutzung von E DEC und WEB DEC Systemen ist notwendig, um den aktuellen Vorschriften zu entsprechen und den reibungslosen Warenverkehr zu gewährleisten.