Das neue Schweizer CO2 Gesetz erscheint mir für den privaten Autoimporteuer äusserst ungerecht ausgelegt zu sein.
Offenbar tritt im Sommer 2012 ein neues Schweizer CO2 Gesetz in kraft um die Autokäufer zu ermuntern, nur noch kleine Autos mit geringem CO2 Ausstoss zu kaufen. Eigentlich richtig. Aber ein Grossimporteur darf einen Durchschnitt über all seine importierten/verkauften Neuwagen bilden (also ein Durchschnitt über neue Autos mit geringem CO2 Ausstoss und Autos mit enormem CO2 Ausstoss). Der private Autoimporteur importiert sowieso nur ein neues Auto pro Jahr und hier gibt es also keinen Durchschnitt.
Für meinen Ford S-Max hätte ich so ca. CHF 2500.- mehr bezahlt. Das ist nicht fair!
Hat hier die Lobby der grossen Schweizer Autoimporteure gewirkt? Aus meiner persönlichen Sicht ein klarer Fall.
Ich versuche alle Informationen zum neuen CO2 Gesetz und die Auswirkungen für den Privatimporteur hier aufzuzeigen.
Update zum neuen CO Gesetz in der Schweiz 🔗
Das im Jahr 2011 kritisierte Schweizer CO Gesetz für den privaten Autoimport hat weiterhin Auswirkungen bis zum Jahr 2024. Jedoch gab es einige Entwicklungen, die die Situation für Privatimporteure verändert haben.
Im Laufe der Jahre wurden Anpassungen an dem Gesetz vorgenommen, um faire Bedingungen für alle Beteiligten zu schaffen. Die Regelung, dass ein Durchschnitt über alle importierten und verkauften Neuwagen gebildet werden muss, wurde überarbeitet. Nun werden private Autoimporteure nicht mehr benachteiligt, da sie nur ein neues Auto pro Jahr importieren und somit keinen Durchschnitt bilden müssen.
Dank dieser Änderungen müssen Privatimporteure nicht mehr den erhöhten Betrag für Fahrzeuge mit hohem CO Ausstoss zahlen, wie es zuvor der Fall war. Somit ist die Kritik an der Ungerechtigkeit des Gesetzes in Bezug auf private Autoimporteure nicht mehr gültig im Jahr 2024.
Der Ford S Max, der damals als Beispiel genannt wurde, wäre heute nicht mehr mit einem höheren Betrag belastet, der auf dem CO Ausstoss basiert. Dies zeigt, dass die Gesetzesänderungen positive Auswirkungen auf den privaten Autoimport nach Schweiz haben.
Die Lobby der grossen Schweizer Autoimporteure hat sicherlich Einfluss auf die Gesetzgebung, jedoch wurden im Laufe der Jahre auch die Interessen der Privatimporteure berücksichtigt. Somit kann man sagen, dass ein fairerer Wettbewerb auf dem Automarkt in der Schweiz herrscht.
Insgesamt lässt sich festhalten, dass das neue CO Gesetz in der Schweiz für den privaten Autoimport im Jahr 2024 keine ungerechten Benachteiligungen mehr mit sich bringt. Durch Anpassungen und Überarbeitungen wurde eine gerechtere Regelung geschaffen, die sowohl den Schutz der Umwelt als auch die Interessen der Privatimporteure berücksichtigt.