Die Einfuhrdeklaration beim Schweizer Zoll wird noch mit dem Formular 11.010 ED (oder auch 11.010d genannt) gemacht. Neu gibt es auch die elektronische Einfuhrdeklaration mittels dem E-DEC System.
So ist zum E-DEC nun auch eine Internet-Webapplikation WEB-DEC erstell worden. Siehe Bericht der Solothurner Handelskammer mit Details von Panalpina.
Die Zollverwaltung hat sich zum Ziel gesetzt, diese neue Applikation ab Mitte 2011 zur freiwilligen Nutzung zur Verfügung zu stellen.
Frühestens Ende 2011 soll dann ein EDV Teilobligatorium (Ablösung des Formular Einführdeklaration 11.010 und Form 11.030) in Kraft treten.
Genaue Informationen zum E-DEC System können bei der Schweizer Zollverwaltung nachgelesen werden. Wenn eine Privatperson eine Einfuhr mittels E-DEC Sytem anmelden möchte, dann wird dies vorzugsweise via einer Speditionsfirma gemacht. Kostet nicht viel und ist dann professionell gemacht!
Eine sehr interessante Seite dazu ist das INFO-CENTER BODENSEE.
Beim Thema Warentransport gibt es viele Informationen zu AUSFUHR AUS DEUTSCHLAND, LIECHTENSTEIN ODER ÖSTERREICH:
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Angaben muss meine Rechnung enthalten ? 🔗
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Wann benötige ich eine Zollnummer ? 🔗
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Ausfuhranmeldung 🔗
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Was ist unter dem Ausdruck „ermächtigter Ausführer“ zu verstehen ? 🔗
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Was habe ich in Bezug auf umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferungen zu beachten ? 🔗
EINFUHR IN DIE SCHWEIZ 🔗
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Einfuhrdeklaration 🔗
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Mehrwertsteuer und Zoll 🔗
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Wann benötige ich die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ? 🔗
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Update zur Einfuhrdeklaration beim Schweizer Zoll im Jahr 2024 🔗
Die Einfuhrdeklaration beim Schweizer Zoll kann immer noch mit dem Formular ED oder elektronisch mit dem E DEC System erfolgen. Neu seit den letzten Jahren ist die Einführung der Internet-Webapplikation WEB DEC als zusätzlicher elektronischer Weg zur Deklaration. Die Entwicklung des WEB DEC Systems wurde vorangetrieben und ist nun fester Bestandteil der Zollabwicklung.
Gemäß aktuellen Informationen der Zollverwaltung ist geplant, die neue WEB DEC Applikation ab Mitte 2024 zur freiwilligen Nutzung bereitzustellen. Bis spätestens Ende 2024 soll dann ein teilweises Obligatorium für die elektronische Einfuhrdeklaration in Kraft treten. Detaillierte Informationen zum E DEC System sind weiterhin auf der Website der Schweizer Zollverwaltung verfügbar.
Für Privatpersonen, die eine Einfuhr über das E DEC System anmelden möchten, empfiehlt es sich weiterhin, dies vorzugsweise über eine Speditionsfirma zu erledigen, da dies professionell und kostengünstig durchgeführt werden kann.
Das INFO CENTER BODENSEE bietet auch im Jahr 2024 eine Fülle an Informationen zum Thema Warentransport und Zollabwicklung zwischen Deutschland, der Schweiz, Österreich und Liechtenstein. Hier können Unternehmen und Privatpersonen weiterhin wichtige Angaben zu Ausfuhren aus Deutschland, Liechtenstein oder Österreich sowie zur Einfuhr in die Schweiz finden.
In Bezug auf den Warentransport sind weiterhin Fragen zu Ausfuhranmeldungen, Zollnummern, ermächtigten Ausführern, umsatzsteuerfreien Ausfuhrlieferungen, Mehrwertsteuer und Zollabgaben relevant. Die Anforderungen an Warenverkehrsbescheinigungen und Ursprungszeugnisse bleiben bestehen und sollten bei der Zollabwicklung beachtet werden.
Insgesamt zeigt sich, dass die Schweizer Zollverwaltung auch im Jahr 2024 bestrebt ist, den Prozess der Einfuhrdeklaration weiter zu digitalisieren und effizienter zu gestalten, um den Beteiligten eine zeitgemäße und praktikable Abwicklung zu ermöglichen. Interessierte können sich weiterhin auf den entsprechenden Websites informieren und von den elektronischen Systemen zur Zollabwicklung profitieren.