Seit Juni 2009 kann der private EU Neuwagen-Import leichter durchgeführt werden. Die “EU/EWG Übereinstimmungsbescheinigung” erleichtert das Verfahren deutlich. Im EU Raum wird die EU Übereinstimmungsbescheinigung offiziell COC - Certificate of Conformity genannt
Inhaltlich ist die Die Übereinstimmungsbescheinigung (COC) ist ein Dokument, welches die EU-Normen für Kraftfahrzeuge und die EG-Typen-Zulassung erklärt. Diese Bescheinigung wird vom Fahrzeughersteller ausgestellt und gibt alle technischen Details und Merkmale des Autos an.
Innerhalb der Europäische Union wird der freie Warenverkehr ohne weitere Einschränkungen und Kosten innerhalb ihrer Grenzen forciert. Die Gründung des “European Certificate of Conformity” im Jahr 1996 hat die Käufe und Verkäufe von neuen und gebrauchten Fahrzeugen innerhalb der Europäischen Union erleichtert. Bei der Fahrzeug Zulassungsstelle benötigt man hauptsächlich nur noch diese Übereinstimmungsbescheinigung und alle technischen Gegebenheiten sind so fixiert.
Wie auf dem EU Auto Direktimport Ablaufdiagramm ersichtlich, wird die COC vom Fahrzeughersteller aufgesetzt und dem Autohändler übergeben. Die importierende Privatperson bekommt dann diese Übereinstimmungsbescheinigung und kann mit dieser eine erleichterte Fahrzeugprüfung/-Zulassung beim Strassenverkehrsamt machen.
Siehe auch Porsche.com: EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) :
….stellen wir Ihnen gerne ein COC-Papier aus.Voraussetzung hierfür ist, dass eine EG-Typgenehmigung für das Fahrzeug erteilt wurde (in der Regel ab Baujahr 1996). Das COC-Papier ist ein amtlich anerkanntes Zulassungsdokument für Fahrzeuge, die für den europäischen Markt gebaut wurden.….
Siehe auch EuroCoc: http://www.eurococ.eu/de/coc_zertifikat
…die EWG - Übereinstimmungsbescheinigungen (COC) sind das einfachste und effektivste Mittel für die Registrierung des gelieferten Fahrzeuges in vielen Ländern der Europäischen Union. Sie erleichtern und beschleunigen in großem Maße den Anmeldeprozess des gelieferten Fahrzeuges….
Siehe auch Importwagen.net: http://www.importwagen.net/eg-ubereinstimmungsbescheinigu.php
… achten Sie darauf, dass Sie von der Verkaufsfirma die EG-Übereinstimmungs-Bescheinigung erhalten. Diese wird ausgestellt vom Hersteller, der über eine EG-Gesamttypengenehmigung verfügt. Des weiteren machen wir Sie darauf aufmerksam, das pro Person jährlich nur ein Fahrzeug des gleichen Typs zum Eigengebrauch importiert werden darf…
Siehe auch Autohaus.de: http://www.autohaus.de/uebereinstimmungsbescheinigung-wird-pflicht-840235.html
…wer in einem EU-Mitgliedstaat ein neues Fahrzeug zulassen will, muss ab sofort im Besitz einer Übereinstimmungsbescheinigung sein …. …die Kommission erhofft sich von dieser Ergänzung der Richtlinie 2007/46/EG eine Erleichterung des Fahrzeugkaufs im EU-Ausland….
Siehe auch Schweizer Strassenverkehrsamt Luzern: Import mit EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC)
… zum Eigengebrauch importierte Fahrzeuge und Fahrgestelle gemäss Art. 4 Absatz 1 TGV, mit einer EWG Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity), sind von der Typengenehmigung befreit und können bei der kantonalen Zulassungsstelle direkt angemeldet werden. Sie müssen auf den Namen des Importierenden in der Schweiz zugelassen werden. Eine spätere Weiterveräusserung und Zulassung auf andere Halter ist möglich.
Update zum erleichterten privaten EU Neuwagen Import seit Juni 2011 🔗
Seit Juni 2011 kann der private EU Neuwagen Import mittels EU EWG Übereinstimmungsbescheinigung COC erleichtert werden. Die EU EWG Übereinstimmungsbescheinigung, auch bekannt als COC (Certificate of Conformity), wurde offiziell im EU-Raum eingeführt, um das Verfahren für den Fahrzeugimport zu vereinfachen.
Die COC ist ein Dokument, das die EU-Normen für Kraftfahrzeuge und die EG-Typenzulassung erklärt. Es wird vom Fahrzeughersteller ausgestellt und enthält alle technischen Details und Merkmale des Autos. Dieses Dokument ist entscheidend für den freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union, da es den Kauf und Verkauf von neuen und gebrauchten Fahrzeugen erleichtert.
Der Ablauf für den EU-Direktimport durch Privatpersonen sieht vor, dass die COC vom Fahrzeughersteller erstellt und an den Autohändler übergeben wird. Die importierende Privatperson erhält dann diese Übereinstimmungsbescheinigung und kann damit eine vereinfachte Fahrzeugprüfung und Zulassung beim Straßenverkehrsamt durchführen.
Für Fahrzeuge, die für den europäischen Markt gebaut wurden, ist das COC-Papier ein anerkanntes Zulassungsdokument. Es wird benötigt, um das Fahrzeug in vielen Ländern der Europäischen Union zu registrieren. Die COC-Zertifikate sind ein effektives Mittel, um den Anmeldeprozess des Fahrzeugs zu beschleunigen.
Es ist wichtig sicherzustellen, dass beim Kauf eines EU-Fahrzeugs die EG-Übereinstimmungsbescheinigung vom Hersteller vorliegt, der über eine EG-Gesamttypengenehmigung verfügt. Pro Person ist es jährlich nur erlaubt, ein Fahrzeug desselben Typs zum Eigengebrauch zu importieren.
Im Jahr 2024 sind die Bestimmungen für den privaten EU Neuwagen Import unverändert geblieben. Die COC-Papiere werden weiterhin benötigt, um Fahrzeuge innerhalb der Europäischen Union zu registrieren. Die Kommission hat durch diese Richtlinie eine Erleichterung des Fahrzeugkaufs im EU-Ausland angestrebt.
In der Schweiz können Importfahrzeuge, die eine EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity) besitzen, direkt bei der kantonalen Zulassungsstelle angemeldet werden. Eine spätere Weiterveräußerung und Zulassung auf andere Halter ist ebenfalls möglich.
Der private EU Neuwagen Import mittels COC-Papier bleibt auch im Jahr 2024 eine gängige Praxis für die Zulassung von Fahrzeugen innerhalb der Europäischen Union. Die Vereinfachung und Beschleunigung des Anmeldeprozesses durch die COC-Zertifikate erleichtert weiterhin den Fahrzeugimport für Privatpersonen.