EU Auto Import

Export-, Import-, Zulassungs- und Immatrikulations-Formulare

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Ein Wald von Formularen ….. EUR1 / 13.20d / gelbe Versicherungskarte / ….

Abgaswartungsformular (AWD): 🔗

Bei der Vorführung im Strassenverkehrsamt bzw. bei der Motorfahrzeugkontrolle ist das Abgaswartungsdokument (AWD) vorzuweisen. Erhältlich bei der offiziellen Garage oder bestellbar bei der Vereinigung Schweizer Automobil-Importeure (VSAI), Mittelstrasse 32, 3001 Bern. Am schnellsten und billigsten ist es wenn Sie 38 Franken in bar einer schriftlichen Bestellung beifügen. Die Chassis-Nummer des Autos wird zwingend benötigt. Die Abgaswartung selbst können Sie bei jedem Garagisten in der Schweiz durchführen lassen (auch unabhängige Garagen). Sie kostet rund 60 Franken.

Zoll und Automobilsteuer: 🔗

Diese Verbrauchssteuer beträgt 4 Prozent. Sie wird auf den Netto-Autopreis, die Zollgebühren und die Kosten für den Transport in die Schweiz erhoben. Der Nettopreis des Autos und die Automobilsteuer ergeben die Zollwertbasis II, auf die dann die Mehrwertsteuer von 8% fällig wird.

Einheitsdokument: 🔗

So nennen Profis das Zollformular mit acht Durchschlägen, in dem die Zollabrechnung gemacht wird. Es enthält auch die Zollquittung.

Warenverkehrsbescheinigung EUR.1: 🔗

Sie weist den europäischen Ursprung des Importfahrzeugs nach. Das Formular füllt das Binnenzollamt des liefernden Händlers zusammen mit Ausfuhranmeldung aus. Das EUR.1 ist für die Einfuhr nicht notwendig. Sie sparen aber Zollgebühren von mehreren hundert Franken (ca. CHF 400.-)

COC (EWG-Übereinstimmungsbescheinigung): 🔗

Darin bestätigt der Hersteller, dass das Auto mit einem auf Herz und Nieren geprüften Autotyp technisch identisch ist. Es wird auch EU-Zertifikat oder COC (Certificate of Conformity) genannt. Mit COC dauert die MFK nur eine halbe Stunde und kostet 65 Franken. Ohne COC kommt die Einzelprüfung teuer.

Formular 13.20A: 🔗

Dieses Einfuhrformular kostet ca. CHF 20.- darauf wird die Stammnummer des Autos eingetragen. Auf dem Formular protokolliert später die Zulassungsbehörde die Einzelprüfung des Autos.


Update 2024

Die Informationen aus dem Jahr 2011 über Export-Import-Zulassungs- und Immatrikulationsformulare in der Schweiz sind auch in den Jahren 2021 bis 2024 relevant. Es gibt jedoch einige wichtige Updates und Änderungen, die berücksichtigt werden müssen.

Update 2024: Die Prozesse für den Export und Import von Autos in die Schweiz haben sich weiterentwickelt, um den internationalen Standards und den sich ändernden gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Die Digitalisierung hat auch in diesem Bereich Einzug gehalten, was den Prozess effizienter und benutzerfreundlicher macht.

Änderung: Die gelbe Versicherungskarte ist nun in digitaler Form verfügbar und kann einfach über eine mobile App oder Online-Plattform bezogen werden, anstatt physische Kopien zu verwenden.

Update 2024: Die Abgaswartungsdokumente können nun auch online über offizielle Portale oder Apps der Schweizer Automobilimporteure eingereicht werden. Dies erleichtert den Prozess und reduziert den Verwaltungsaufwand für die Autobesitzer.

Änderung: Die Automobilsteuer wurde überarbeitet und basiert nun auf umweltfreundlicheren Kriterien wie dem CO2-Ausstoß des Fahrzeugs. Dadurch soll der Kauf und Import von umweltfreundlicheren Autos gefördert werden.

Update 2024: Ein neues elektronisches Einheitsdokument wurde eingeführt, das den Zollabrechnungsprozess weiter vereinfacht und beschleunigt. Dieses digitale Formular reduziert den Papierkram und beschleunigt den Import-Export-Prozess.

Insgesamt hat sich der Prozess für den Export und Import von Autos in die Schweiz im Jahr 2024 weiterentwickelt, um den Bedürfnissen der Verbraucher gerecht zu werden und den internationalen Standards zu entsprechen. Die Einführung digitaler Lösungen hat den Prozess effizienter gemacht und den bürokratischen Aufwand reduziert. Autobesitzer und Händler profitieren von den modernisierten Verfahren und können ihre Fahrzeuge einfacher und schneller zulassen und immatrikulieren.