EU Auto Import

Merkblätter der Eidgenössischen Zollverwaltung / Oberzolldirektion : Dokumente des Schweizer Zolls für den privaten Import von Strassenmotorfahrzeugen

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Import Merkblatt für das Autogewerbe (PDF) 🔗

mit diesem Inhalt:

Einfuhr von unverzollten und unversteuerten Fahrzeugen Allgemeines und Vorgehen beim Grenzübertritt Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr (Verzollung und Versteuerung) Verkauf von unverzollten und unversteuerten Fahrzeugen Veranlagung von Fahrzeugen als Übersiedlungsgut oder Ausstattungsgut Fahrzeugausweis und Kontrollschilder für eine Fahrzeug-Überführung ins Schweizer Zollgebiet Erfordernis einer schweizerischen Zulassung Zulassung von unverzollten und unversteuerten Fahrzeugen mit schweizerischen Kontrollschildern der provisorischen Immatrikulation mit dem Buchstaben „Z“ (Zoll Nummer)

 

Strassenmotorfahrzeuge 🔗

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Inhalt:

Nicht veranlagte Fahrzeuge sind an der Grenze unaufgefordert zur Zollbehandlung anzumelden. Wird eine Veranlagung bei einer Inlandzollstelle gewünscht, stellt die Grenzzollstelle einen 2 Tage gültigen Vormerkschein aus. Die Veranlagung hat während den Abfertigungszeiten zu erfolgen. Für eine Zulassung in der Schweiz müssen die Fahrzeuge den Bestimmungen über Bau und Ausrüstung entsprechen; eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung erleichtert die Inverkehrsetzung ohne Lärm- und Abgastest. Für entsprechende Auskünfte sind die kantonalen Strassenverkehrsämter zuständig.

Für die Veranlagung sind folgende Dokumente vorzulegen:

  • Rechnung oder Kaufvertrag
  • Fahrzeugausweis
  • Identitätsnachweis
  • Allfälliger Ursprungsnachweis
  • Einfuhrzollanmeldung

Direkt am Zoll muss dann die Mehrwertsteuer (MWST) von momentan 8% sowie die Automobilsteuer von 4% bezahlt werden. Auch die Formulare/Dokumente welche vom Zoll ausgestellt werden sind direkt zu bezahlen.

Ohne Ursprungsnachweis EUR.1 muss auch noch Fahrzeugzoll (ca. CHF 15.- je 100 kg) bezahlt werden. Also so um CHF 250.-

[Autoimport durch Private (PDF)](Autoimport durch Private (Form. 18.56) “Autoimport (direktimport/eigeinmport/reimport) durch Private - schweizer zoll”) 🔗

mit diesem Inhalt:

Anmeldung bei einer besetzten Zollstelle Automobilsteuer Mehrwertsteuer Zoll und Freihandel / Zollansätze Ursprungsnachweis EUR.1 Besondere Fälle Kontrollschilder und Ausweise Dokumente Auskunfsstellen / Zollkreisdirektionen


Update 2024

Update für das Jahr 2024 🔗

Die Merkblätter der Eidgenössischen Zollverwaltung für den privaten Import von Strassenmotorfahrzeugen sind nach wie vor relevant, jedoch gab es einige Änderungen im Zollverfahren in den letzten Jahren.

Der Prozess für den Import von unverzollten und unversteuerten Fahrzeugen bleibt im Großen und Ganzen gleich. Bei der Grenzüberschreitung müssen nicht veranlagte Fahrzeuge nach wie vor unaufgefordert zur Zollbehandlung angemeldet werden. Falls eine Veranlagung bei einer Inlandzollstelle gewünscht wird, stellt die Grenzzollstelle einen Tage gültigen Vormerkschein aus. Die Veranlagung muss innerhalb der Abfertigungszeiten erfolgen.

Für eine Zulassung in der Schweiz müssen die Fahrzeuge den Bestimmungen bezüglich Bau und Ausrüstung entsprechen. Eine EG-Bereinstimmungsbescheinigung erleichtert die Inverkehrsetzung ohne Lärm- und Abgastest. Bei Fragen hierzu sind die kantonalen Strassenverkehrsämter die richtigen Ansprechpartner.

Für die Veranlagung müssen nach wie vor folgende Dokumente vorgelegt werden: Rechnung oder Kaufvertrag, Fahrzeugausweis, Identitätsnachweis und gegebenenfalls ein Ursprungsnachweis. Am Zoll müssen weiterhin die Mehrwertsteuer (MWST) von aktuell momentan sowie die Automobilsteuer von bezahlt werden. Zudem muss ohne Ursprungsnachweis in EUR noch der Fahrzeugzoll von etwa CHF je kg beglichen werden.

Es ist zu beachten, dass sich die genauen Beträge und Steuersätze im Laufe der Jahre geändert haben können. Daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Eidgenössischen Zollverwaltung oder direkt bei den zuständigen Behörden einzuholen.

Die Merkblätter der Eidgenössischen Zollverwaltung sind nach wie vor auf der Website verfügbar, jedoch empfiehlt es sich, die neuesten Versionen herunterzuladen, um sicherzustellen, dass man nach den aktuellsten Richtlinien handelt.

Insgesamt hat sich der Import von Strassenmotorfahrzeugen für private Personen in der Schweiz im Jahr 2024 leicht verändert, aber die grundlegenden Schritte und Anforderungen sind nach wie vor gültig.