Habe heute eine interessante Rückmeldung zum Thema Reimport Fahrzeug von einer netten Dame erhalten. Werde heute natürlich noch zurückschreiben. Diese Informationen zum Reimport Fahrzeug sind aber sicher auch für andere interessant, deshalb möchte ich dies hier kurz publizieren. Auf den Hauptseiten wird dies selbstverständlich demnächst auch noch nachgeführt.
Guten Tag Herr Fenger
Ich importiere gerade auch ein Auto und habe mir Ihre Grafik “Reimport Fahrzeug” angesehen. Ich möchte noch einige wichtige Punkte aus meiner Erfahrung hinzufügen:
-
Ein Kennzeichen zur Ausfuhr = Tagesschilder können auch beim Strassenverkehrsamt in der Schweiz ohne Voranmeldung während den Öffnungszeiten abgeholt werden. Es ist ab dem Zeitpunkt der Abholung gültig und kann für 1 – 4 Tage erworben werden. Die Versicherungsdeckung (Haftpflicht) ist dann bereits inklusive. Kosten für 1 Tag rund 78 Fr, 4 Tage rund 136 Fr. http://www.stva.zh.ch/internet/sicherheitsdirektion/stva/de/StVAfz/FZks/KStages.html
-
Falls der Händler deutsche Ausfuhrkennzeichen organisiert ist diese Variante vorzuziehen, da es dort Schilder bis zu einem Jahr Laufzeit gibt. (http://www.strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassung-zollkennzeichen/bestellen) Da die Wartezeit für den MFK Termin meist mehrere Wochen dauert, macht es Sinn ein Ausfuhrkennzeichen für 30 Tage oder sogar 45 Tage vom Händler organisieren zu lassen. (Mit den Schweizer Tagesschildern muss man das Auto nach Ablauf der 1-4 Tage stehen lassen und darf es erst an dem Tag des MFK Termins wieder fahren).
Die Organisation der Ausfuhrkennzeichen ist aber nicht so einfach, wie Sie es beschrieben haben. Es braucht dazu nämlich eine Vollmacht für Fahrzeugzulassungen / Ausfuhrkennzeichen und eine Einwilligungserklärung, welche vom Käufer unterschrieben werden muss. (Gerne schicke ich Ihnen dieses Dokument als Beispiel zu, damit Sie es Online stellen können) Weiter braucht der Händler entweder den Original-Ausweis des Käufers ODER eine beglaubigte Kopie des Ausweises. Ich wollte nicht meinen Original-Ausweis nach Deutschland schicken, deshalb bin ich auf das Notariat gegangen und habe 20Fr bezahlt, damit eine Kopie meines Ausweises beglaubigt wurde. Das musste ich dann im Original an meinem Autohändler schicken.
ANTWORT ==> Das ist so im Grundsatz richtig. Für mein Reimport Fahrzeug hat mir mein Autoimporteur diese Formulare mittels Mail zugestellt. Ich habe dann eine Passkopie eingescannt, alles Unterschrieben und auch wieder via E-Mail zurückgeschickt. Wurde vom Händler wie offenbar auch von der DE Zulassungsstelle beanstandungslos akzeptiert.
- Achtung: Die deutschen Ausfuhrkennzeichen sind zwar 30 Tage lang gültig und das Auto kann in dieser Zeit gefahren werden, aber das Auto ist nur Haftpflicht versichert. Es besteht die Möglichkeit das Auto bereits ab dem Tag der Abholung Vollkasko bei seinem Versicherer zu versichern! Ich habe bei Zürich Connect meine Versicherung, welche ich sowieso bereits als Offerte vorliegen hatte (Vollkasko, Bonusschutz und Parkschaden) einfach bereits an dem Tag der Abholung für gültig erklärt und somit bin ich auch mit dem Ausfuhrkennzeichen bereits Vollkasko versichert ? Passt bestens!!
Was ich noch nicht begriffen habe:
- Kann man das Dokument „Einfuhrdeklaration 11.010ED“ auch bereits vom Händler ausfüllen lassen?
ANTWORT ==> Nein, ich denke das geht nicht. Der Autohändler ist ja auf der Deutschen Seite, er kennt vermutlich auch nur den Ausfuhrteil aus Deutschland. Die Einfurhdeklaration 11.1010 ED bezieht sich auf die Schweizer Einfuhr. Investieren Sie doch die CHF 120.- und gehen Sie neben dem Zollamt in eine Spedition.
Alternativ können Sie den Zollbeamten fragen ob er zusammen mit Ihnen das Formular zum Reimport Fahrzeug ausfüllen möchte.
- Wo kann ich das allenfalls bereits herunterladen und mir allfällige Kosten der Speditionsfirma ersparen?
ANTWORT ==> Ich habe leider nirgends ein leeres Formular im Internet gefunden. Habe mal telefonisch in Kreuzlingen nachgefragt, der Zollbeamte dort meinte dass er gerne beim Ausfüllen Formulars helfen kann insofern nicht viel “Verkehr” ist. Nachmittags müsste das möglich seit, meine er.
Vielen Dank, dass Sie Ihre Erfahrungen mit uns teilen! Ich hoffe Ihnen mit meinen Inputs einige wenige Details noch verfeinert zu haben.
Mit freundlichen Grüssen
S.B.
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Reimport Fahrzeug 🔗
Ich möchte noch einige wichtige Punkte aus meiner Erfahrung zu meinem Reimport Fahrzeug hinzufügen
Falls der Händler deutsche Ausfuhrkennzeichen organisiert ist diese Variante vorzuziehen
Zum Ausfuhrkennzeichen: Es braucht dazu nämlich eine Vollmacht für Fahrzeugzulassungen / Ausfuhrkennzeichen und eine Einwilligungserklärung, welche vom Käufer unterschrieben werden muss.
Erfahrungsbericht Reimport Fahrzeug: 5.0 Sterne
Reimport Fahrzeug grafisches Ablaufdiagramm 🔗
Das EU Autos Import Ablaufdiagramm für Reimport Fahrzeug
Reimport Fahrzeug Beschreibung des grafischen Ablaufs 🔗
Dazu passend die Beschreibung des oben aufgezeigten grafischen Ablaufs für Reimport Fahrzeug sowie eine Checkliste.
Formularwesen für ein Reimport Fahrzeug
- COC Certificate of Conformity / EU Übereinstimmungsbescheinigung und COC Übereinkommensbescheinigung
- Internationales Ausfuhrkennzeichen
- Internationaler Zulassungsschein
- Ausfuhrversicherung mit gelber Versicherungsbescheinigung / gelbe Versicherungskarte
- Schweizer Abgaswartungsdokument
- Fahrzeugbrief mit Zulassungsbescheinigung
- EUR.1 Warenverkehrsbescheinigung
- Zoll Veranlagungsverfügung Mehrwertsteuer und Autozoll
- Zoll Prüfbericht 13.20A
Update zum Reimport Fahrzeug im Jahr 2024 🔗
Im Jahr 2024 hat sich die Situation rund um Reimport Fahrzeuge in der Schweiz weiterentwickelt. Die Informationen aus dem Jahr 2011 sind nach wie vor relevant, aber es gibt einige wichtige Ergänzungen und Aktualisierungen.
Ausfuhrkennzeichen und Versicherung 🔗
Die deutschen Ausfuhrkennzeichen sind immer noch eine gute Option für Reimport-Fahrzeuge, da sie bis zu einem Jahr gültig sind. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass während dieser Zeit nur eine Haftpflichtversicherung besteht. Es besteht die Möglichkeit, das Fahrzeug bereits ab dem Tag der Abholung Vollkasko bei einem Versicherer zu versichern. Dies bietet einen zusätzlichen Schutz für das Fahrzeug.
Ausfuhrdokumente und Vollmachten 🔗
Die Organisation der Ausfuhrkennzeichen und -dokumente kann kompliziert sein. Es ist nach wie vor notwendig, eine Vollmacht für Fahrzeugzulassungen und Ausfuhrkennzeichen zu haben, sowie eine Einwilligungserklärung, die vom Käufer unterschrieben werden muss. Es wird auch empfohlen, eine Kopie des Ausweises zu beglaubigen, um das Original nicht versenden zu müssen.
Einfuhrdeklaration und Unterstützung 🔗
Das Ausfüllen der Einfuhrdeklaration (ED) kann weiterhin eine Herausforderung sein. Es ist ratsam, sich an das Zollamt oder eine Spedition zu wenden, um Unterstützung beim Ausfüllen der erforderlichen Formulare zu erhalten. Es kann schwierig sein, diese Dokumente im Voraus herunterzuladen, aber Zollbeamte können bei Bedarf Unterstützung bieten.
Aktuelle Entwicklungen und Hilfestellungen 🔗
Im Jahr 2024 gibt es möglicherweise neue Richtlinien oder Verfahren für den Reimport von Fahrzeugen. Es ist ratsam, sich bei aktuellen Quellen und Behörden über die neuesten Bestimmungen zu informieren. Online-Ressourcen können hilfreich sein, um aktuelle Formulare und Informationen zu erhalten.
Fazit 🔗
Der Prozess des Reimportierens von Fahrzeugen in die Schweiz kann nach wie vor komplex sein, aber mit den richtigen Informationen und Unterstützung ist es möglich, das Verfahren reibungslos zu gestalten. Es ist wichtig, alle erforderlichen Dokumente und Versicherungen sorgfältig zu prüfen und sich gegebenenfalls professionelle Hilfe zu holen. Die Aktualisierung der Informationen und die genaue Einhaltung der Vorschriften sind entscheidend für einen erfolgreichen Reimport von Fahrzeugen.
Für weitere Informationen und Unterstützung können spezialisierte Autoimporteure oder Behörden in der Schweiz kontaktiert werden.
In Zusammenarbeit mit xxxxx (Link zur Website) und xxxxx (Link zur Website)