Ein EU Fahrzeug Eigenimport wird genau durch diesen Ablauf durchgeführt. Dabei sind diverse Formulare und Dokumente für den Binnenzoll, den Deutschen und Schweizer Grenzzoll, die Versicherung und für das Strassenverkehrsamt notwendig.
Der Prüfungsbericht / Prüfbericht 13.20 des Schweizer Zolls dient bei einem EU Auto Direktimport bzw. Eigenimport dient folgendem Zweck:
Nutzen des “Prüfungsbericht / Prüfbericht 13.20 A sowie der Stammnummer” 🔗
Dient der EU Neuwagen Einfuhr in die Schweiz. Wird vom Schweizer Grenzzollamt ausgestellt.
WICHTIG: Hier wird die Stammnummer für das Auto zugeteilt. Ohne diese Stammnummer kann das Auto sonst beim Schweizer Strassenverkehrsamt ( in Liechtenstein die Motorfahrzeugkontrolle MFK ) nicht zugelassen werden. Auch für den Abschluss einer Autoversicherung in der Schweiz wird diese Stammnummer zwingend benötigt.
Die Versicherungsbescheinigung kann ohne Stammnummer nicht ausgestellt werden.
Ausstellende Behörde 🔗
Schweizer Zollamt
Inhalt Dokument “Prüfbericht 13.20 A” 🔗
Prüfungsbericht Form 13.20A
Ist ein fast leeres Dokument, einzig folgende Felder werden vom Zollbeamten direkt ausgefüllt:
Art des Fahrzeugs: PKW
Marke und Typ: Ford S-Max
Fahrgestellnumer: XXXXXXXXXXXXX
Stammnummer: XXXXXXXXXXXX
Beispiel eines “Prüfungsbericht 13.20 A mit Stammnummer” 🔗
So sieht der Prüfungsbericht / Prüfbericht 13.20 A direkt nach Ausstellung beim Schweizer Zollamt aus.
Dieses Formular wir dann der Schweizer Strassenverkehrsbehörde bei der Immatrikulation übergeben (bekommt man nicht zurück).
Update zu Schweizer Prüfungsbericht Form A mit Fahrzeug Stammnummer 🔗
Der Prüfungsbericht Form A für den EU Fahrzeug Eigenimport in die Schweiz war im Jahr 2011 ein wichtiger Bestandteil des Ablaufs. Das Formular und die Stammnummer waren entscheidend für die Zulassung beim Schweizer Strassenverkehrsamt und den Abschluss einer Autoversicherung. Ohne diese Dokumente konnte das Fahrzeug nicht zugelassen werden.
Im Jahr 2024 hat sich die Situation rund um den EU Fahrzeug Eigenimport in die Schweiz weiterentwickelt. Der Ablauf und die benötigten Dokumente sind nach wie vor ähnlich, jedoch gibt es einige wichtige Updates:
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Digitalisierung: Der Prozess des EU Fahrzeug Eigenimports in die Schweiz ist mittlerweile weitgehend digitalisiert. Viele der Formulare können online ausgefüllt und eingereicht werden, was den Prozess effizienter gemacht hat.
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Neue Regularien: Aufgrund von neuen Regularien und Gesetzen gibt es möglicherweise Anpassungen in den benötigten Dokumenten oder Verfahrensabläufen. Es ist ratsam, sich vor dem Eigenimport eines EU Fahrzeugs in die Schweiz über die aktuellen Vorschriften zu informieren.
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Umweltaspekte: Im Jahr 2024 spielen Umweltaspekte eine größere Rolle bei der Einfuhr von Fahrzeugen in die Schweiz. Es gibt möglicherweise zusätzliche Anforderungen an die Umweltverträglichkeit der importierten Fahrzeuge.
Trotz dieser Veränderungen bleibt der Prüfungsbericht Form A mit Fahrzeug Stammnummer ein wichtiger Bestandteil des Prozesses. Es ist nach wie vor notwendig, alle erforderlichen Dokumente sorgfältig zu beschaffen und einzureichen, um das Fahrzeug erfolgreich in die Schweiz einzuführen.
Für aktuelle Informationen und spezifische Anforderungen im Jahr 2024 empfiehlt es sich, die offiziellen Websites der Schweizer Zollbehörden und des Strassenverkehrsamts zu konsultieren. Dabei sollte besonders auf eventuelle Änderungen in den Regularien und Verfahren geachtet werden, um den Eigenimport reibungslos abwickeln zu können.