Ein EU Fahrzeug Eigenimport (Ausfuhr und Einfuhr) wird genau durch diesen Ablauf durchgeführt. Dabei sind diverse Formulare und Dokumente für den Binnenzoll, den Deutschen und Schweizer Grenzzoll, die Versicherung und für das Strassenverkehrsamt notwendig.
Die Schweizer Veranlagungsverfügung für Zoll und Mehrwertsteuer bei einem EU Auto Direktimport/Reimport dient folgendem Zweck:
Nutzen “Veranlagungsverfügung Automobilzoll und Mehrwertsteuer (MWST)” 🔗
Am Schweizer Zoll muss das Importfahrzeug “bezahlt” werden. Hier werden die 8% Mehrwertsteuer (MWST) sowie 4% Automobilzoll fällig.
Als Quittung erhält man eine offizielle Veranlagungsverfügung für den Zoll sowie für die bezahlte Mehrwertsteuer.
Beim Strassenverkehrsamt ( Schweize / Liechtenstein ) müssen diese Veranlagungsverfügungen zur Immatrikulation vorgelegt werden.
Ausstellende Behörde 🔗
Schweizer Grenzzoll
Inhalt Dokumente “Zoll Schweiz Veranlagungsverfügungen Automobilzoll / Mehrwertsteuer” 🔗
Angaben zum Versender, die Privatperson oder vielfach auch eine schweizer Spedition z.B. Gondrand am Zoll Romanshorn.
Angaben zum Importeur, die Privatperson mit Heimanschrift
Angaben zum Empfänger, die Privatperson mit Heimanschrift
Die Detailangaben zum Fahrzeug bzw. Auto mitsamt Chassisnummer, Markenschlüssel, Fahrgestellnummer, Packstücke (nicht verpackt) und den Angaben zur Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
Die vom Schweizer Zoll neu zugeteilten Stammnummer für das Auto.
Es handelt sich hierbei um zwei offizielle Verfügungen, somit könnte (weshalb auch immer) die Festsetzung der MWST sowie des Zolls bei der Zollkreisdirektion mittels Rechtsmittel angefochten werden.
Beispiel “Veranlagungsverfügung Automobilzoll” 🔗
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Beispiel “Veranlagungsverfügung Mehrwertsteuer (MWST)” 🔗
Die Informationen über den Schweizer Zoll für den Import von EU-Fahrzeugen aus dem Jahr 2011 sind grundsätzlich noch gültig, aber es gab einige Änderungen und Aktualisierungen in den Jahren 2021 bis 2024.
Der Prozess für den Eigenimport eines EU-Fahrzeugs in die Schweiz erfordert weiterhin verschiedene Formulare und Dokumente, die für den Binnenzoll, den Deutschen und Schweizer Grenzzoll, die Versicherung und das Strassenverkehrsamt notwendig sind. Die Veranlagungsverfügung für Zoll und Mehrwertsteuer bei einem EU-Auto-Direktimport ist nach wie vor von großer Bedeutung.
Im Jahr 2024 müssen Importeure von EU-Fahrzeugen nach wie vor die Mehrwertsteuer sowie den Automobilzoll am Schweizer Zoll bezahlen. Als Bestätigung erhalten sie eine offizielle Veranlagungsverfügung für den Zoll und die bezahlte Mehrwertsteuer, die beim Strassenverkehrsamt vorgelegt werden müssen, um das Fahrzeug zu immatrikulieren.
Die Veranlagungsverfügungen enthalten Angaben zum Versender, zum Importeur und zum Empfänger, sowie Detailangaben zum Fahrzeug wie die Chassisnummer, den Markenschlüssel und die Warenverkehrsbescheinigung EUR. Neu ist die Zuweisung einer Stammnummer für das Auto durch den Schweizer Zoll.
Es ist wichtig zu beachten, dass es sich bei den Veranlagungsverfügungen um offizielle Dokumente handelt, und dass die Festsetzung der MWST und des Zolls angefochten werden kann. Dies kann beispielsweise bei Unstimmigkeiten oder Fehlern in den Angaben erforderlich sein.
In den Jahren 2021 bis 2024 wurden möglicherweise aktualisierte Verfahrensweisen oder Änderungen in den Anforderungen für den Import von EU-Fahrzeugen in die Schweiz eingeführt. Es ist ratsam, sich über die aktuellen Richtlinien und Bestimmungen beim Schweizer Zoll zu informieren, um sicherzustellen, dass der Importvorgang reibungslos verläuft und alle erforderlichen Dokumente korrekt eingereicht werden.
Die Bedeutung der Veranlagungsverfügung für Zoll und Mehrwertsteuer bei einem EU-Auto-Direktimport bleibt auch in den Jahren 2021 bis 2024 unverändert, da sie als Nachweis für die erfolgte Zahlung der Abgaben dient und für die Zulassung des Fahrzeugs in der Schweiz erforderlich ist.