EU Auto Import

EU Neuwagen Fahrzeug-Garantie, gesetzliche Gewährleistung und Hersteller Garantie

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Welche Garantie-Bestimmungen gelten für EU-Importe?

Immer wieder hört man Märchen, dass EU-Importe über keinen Garantieschutz verfügten und somit dem Besitzer nicht die gleichen Garantieleistungen zur Verfügung stehen würden wie bei den in Deutschland erworbenen Produkten. Dieses Argument ist so in keinster Weise richtig, denn auch EU-Importe besitzen eine vollwertige Garantie.

Quelle: http://www.auskunft-auto.de/eu-importe/garantie-eu-import.php

EU Neuwagen Direktimport Garantie

Alle importierten Neufahrzeuge die gesetzlich vorgeschriebene Werksgarantie bzw. Gewährleistung. Diese Garantie / Gewährleistung gilt europaweit und kann bei jeder beliebig gewählten Vertragswerkstatt des Herstellers in Anspruch genommen werden.

Quelle: http://www.artikel-online.de/Artikel/Auto/eu-neuwagen.aspx

Haben Import Fahrzeuge Garantie?

Ein Neuwagen aus dem Ausland Garantie. Er hat genau wie ein inländischer Neuwagen Garantie vom Hersteller. Er unterliegt den Hersteller - Garantie - Bedingungen, die für das Land gelten, in welches er zum Verkauf und Verbleib bestimmt war.

Quelle: http://www.autohaus-kemnitz.de/eu_fahrzeuge.htm#4

Garantie für EU-Neuwagen (Direktimport)

Bei der Hersteller-Garantie hat der Erwerber eines EU-Neuwagen keine Nachteile. In der EU sind die Reimporteure verpflichtet, die gesetzlichen Garantieleistungen für die EU-Neuwagen zu erbringen. Die Garantie beginnt am Tag der Erstzulassung.

Quelle: http://www.pkwkauf.de/eu-neuwagen.htm

Garantieansprüche EU Neufahrzeuge

Auch erwerben Käufer eines EU-Neuwagens die gleichen Garantieansprüche wie beim Kauf eines deutschen Fahrzeuges. Hierbei ist nur zu beachten, dass die Garantie zeitgleich mit der Auslieferung des EU-Fahrzeuges vom Händler an den Importeur startet. In Deutschland würde die Garantiezeit erst am Tag der Zulassung beginnen.

Quelle: http://www.euneuwagen.info/euneuwagen 

Gesetzliche Gewährleistung vs. Hersteller-Garantie
Zum Hintergrund: Wer einen Neuwagen kauft, hat beim Verkäufer 2 Jahre Garantie auf Sachmängel, geregelt in §437 BGB.

Quelle: http://blog.meinauto.de/neuwagen-blog/2766/neuwagen-garantie-und-gewahrleistung-das-andert-sich-mit-der-neuen-eu-regelung

Garantie bei EU Neuwagen 🔗

Wer im Ausland sein Fahrzeug kauft sollte unbedingt darauf achten, dass der Fahrzeughändler das Datum der Auslieferung in das Serviceheft einträgt, denn ab diesem Zeitpunkt beginnt die Gewährleistung zu laufen.

Quelle: http://www.consixs.de/garantie.html

Betreff: Garantiefall EU-Fahrzeug bzw. ReImport / Direktimport 🔗

Ohne genaue Kenntnis der Klauseln des geschlossenen Vertrages kann ich keine verbindliche Aussage bzgl. eines Ihnen noch zustehenden Anspruches auf Ersatz der Reparaturkosten aus der Garantie treffen

Quelle: http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=38191&


Update 2024

Die Informationen aus dem Jahr 2011 zum Thema EU Neuwagen Garantie gelten auch weiterhin für die Jahre 2021 bis 2024. Importierte Neufahrzeuge aus der EU verfügen über die gesetzlich vorgeschriebene Werksgarantie bzw. Gewährleistung, die europaweit in Anspruch genommen werden kann. Die Herstellergarantie für EU Neuwagen bietet keinen Nachteil für Käufer, da Reimporteure verpflichtet sind, die gesetzlichen Garantieleistungen zu erbringen.

Im Jahr 2024 sollten Käufer eines EU Neuwagens weiterhin die gleichen Garantieansprüche wie beim Kauf eines deutschen Fahrzeugs haben, mit dem Hinweis, dass die Garantiezeit mit der Auslieferung des Fahrzeugs vom Händler an den Importeur beginnt. Es ist wichtig, dass das Datum der Auslieferung im Serviceheft vermerkt ist, da ab diesem Zeitpunkt die Gewährleistung läuft.

Die gesetzliche Gewährleistung und die Herstellergarantie sind weiterhin geregelt, wobei beim Kauf eines Neuwagens die Garantie auf Sachmängel gemäß BGB besteht. Es wird empfohlen, beim Kauf eines Fahrzeugs im Ausland auf das Eintragen des Auslieferungsdatums zu achten, da die Gewährleistung ab diesem Zeitpunkt gilt.

Es bleibt wichtig, bei einem Garantiefall eines EU Fahrzeugs oder Reimports die Vertragsklauseln genau zu prüfen, um Aussagen über Ansprüche auf Ersatz der Reparaturkosten aus der Garantie treffen zu können.

Insgesamt sind die Informationen von 2011 zur EU Neuwagen Garantie auch für die Jahre 2021 bis 2024 relevant und gelten weiterhin für Importfahrzeuge aus der EU.