EU Auto Import

TÜV Süd: Importfahrzeug - Deutsche Zulassung von Reimporten, EU-Neuwagen oder US-Cars

· 371 words · 2 minutes to read

Auf der folgenden Internetseite haben die Experten von TÜV SÜD die wichtigsten Informationen und Tipps übersichtlich für Sie zusammengestellt wenn Sie ein Auto Reimport bzw. EU Neuwagen in Deutschland zulassen möchten, bzw. zum Autoimport generell.

Der TÜV Süd zeigt hier die Details sowie den Ablauf zu Kurzzeitkennzeichen, Abgasverhalten, Bereifung, Amerikanische Zulassung, Fahrzeugnummer, Zulassungsstelle, Abgasmessung, Import Richtlinien, Kennzeichen und Umzugsgut. Für US Imports wurde sogar eine Importfahrzeug Richtlinie erstellt.

TUEV-Sued-EU-Neuwagen-Import-Deutschland

Fahrzeug-Import aus EU-Ländern 🔗
  • Kauf: verlässt das Fahrzeug nach dem Kauf sofort das Land, gilt der Netto-Preis; in Deutschland muss dann die Mehrwertsteuer bezahlt werden; die Bezahlung sollte nur gegen Auslieferung des Fahrzeugs geleistet werden – wenn seitens des Lieferanten eine Sicherheit verlangt wird, sollte dies nur in Form einer Bankbürgschaft erfolgen, welche bei Lieferung fällig wird

    (Wird der Neuwagen dann aus Deutschland z.B. wiederum in die Schweiz reimportiert, so kann bei diesem Vorgang die Deutsche Mehrwertsteuer wiederum abgezogen werden. Es wird dann für die Schweiz die Mehrwertsteuer von 8% und für den Autoimport 4% fällig. Der EU Neuwagen wird also für die Schweiz noch günstiger als für den Deutschen Kunden)

  • Garantie: Die Herstellergarantie für EU-Fahrzeuge gilt zumindest im gesamten europäischen Wirtschaftsraum

Der ganze Fahrzeug Import aus EU Ländern bis in die Schweiz ist hier als grafisches Ablaufdiagramm dargestellt.


Update 2024

Der Text von 2011 gibt Informationen zum Import von EU-Neuwagen und US Cars nach Deutschland und deren Zulassung. Die Informationen sind auch für die Jahre 2021 bis 2024 relevant, da sich die grundlegenden Prozesse beim Import von Fahrzeugen nicht wesentlich geändert haben.

Für das Jahr 2024 gelten weiterhin die gleichen Richtlinien und Abläufe für den Import von Fahrzeugen aus EU-Ländern. Die deutsche Mehrwertsteuer muss bei Importen aus EU-Ländern entrichtet werden, kann aber bei erneutem Reimport in ein anderes Land, wie die Schweiz, wieder abgezogen werden.

Die Herstellergarantie für EU-Fahrzeuge gilt weiterhin im gesamten europäischen Wirtschaftsraum. Beim Fahrzeugimport in die Schweiz können Kunden von günstigeren Preisen profitieren, da die deutsche Mehrwertsteuer abgezogen werden kann.

Insgesamt bleibt der Prozess des Fahrzeugimports aus EU-Ländern und die Zulassung in Deutschland auch für das Jahr 2024 ähnlich wie in den Jahren zuvor. Es ist weiterhin ratsam, sich über die genauen Bestimmungen und Abläufe bei der Zulassung von Importfahrzeugen zu informieren, um mögliche Fehler oder Probleme zu vermeiden.